12.5.2022 Memmingen. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich nun ein Memminger verantworten, den Beamte der Grenzpolizeigruppe am 11.05.2022 in der Buxacher Straße kontrollierten.
Der 49-Jährige lenkte ein Gespann aus Kleintransporter und großem Anhänger, war aber lediglich im Besitz der gewöhnlichen Fahrerlaubnisklasse B für Pkws.
Gegen den Fahrzeughalter, der auch Arbeitgeber des 49-Jährigen ist und mit ihm im Fahrzeug saß, leiteten die Beamten ebenfalls ein Strafverfahren ein.
(Symbolfoto: Bayerische Polizei)
Er steht im Verdacht, seinen Mitarbeiter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermächtigt zu haben.
(PI Memmingen – GPG)
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